Wahlrecht Investitionsabzug
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28.04.2008, 16:32
Beitrag: #1
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Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo zusammen,
hat sich hier schonmal jemand darüber Gedanken gemacht, wie lange man das Wahlrecht für den neuen Investitionsabzug ausüben, bzw. ein ausgeübtes Wahlrecht rückwirkend abändern kann? Ich habe hier grade einen Fall, in dem würde der volle Abzugsbetrag der Liquidität des Mandanten sehr viel weiterhelfen. Allerdings machen wir dann die Progression kaputt (Grenzsteuersatz nur noch 29%). Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass der Grenzsteuersatz im Jahr der Investition und in den folgenden Jahren wieder bei 42% liegt. Dann wäre der volle Abzug in 2007 insgesamt ungünstiger. Die Bescheide werden sicher unter den VdN ergehen. Kann ich später (z.B. nach Fertigstellung der Steuererklärung 2008) rückwirkend eine Antrag auf Änderung des EStB 2007 stellen um nur noch einen Abzugsbetrag von z.B. € 100.000 geltend zu machen? M.E. müsste das gehen, weil es sich um ein außerbilanzielles Wahlrecht handelt. Gibt es dazu andere Meinungen? (Voraussetzungen für § 7g sind gegeben, Investitionen erfolgen auch) Danke und Gruß Gruß towel day |
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Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008 16:32
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - zaunkönig - 28.04.2008, 17:35
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008, 17:51
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - Petz - 28.04.2008, 17:54
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