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Wahlrecht Investitionsabzug
29.04.2008, 08:10
Beitrag: #9
RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo,

m.E. ein klassischer Fall, der das Ding zur Entscheidung durch den BFH hat. An solch eine Konstellation hat der Gesetzgeber mutmaßlich nicht gedacht (man könnte noch die Begründungen durchgehen). Also liegt eine "Lücke" im Gesetz vor und diese zu schließen ist richterliche Aufgabe. Insoweit kann es durchaus sein, dass sich die Finanzverwaltung mit "schwammiger" Argumentation ins FG Verfahren rettet und es auch beim BFH landet.

Mfg

showbee

p.s. @§42AO ist nicht anwendbar, da hier nicht Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts vorliegen, sondern Wahlrechte des Steuergesetzes (vgl. § 42 Abs. 1 S. 1 AO!) genutzt werden.
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug - showbee - 29.04.2008 08:10

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