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Akteneinsicht in Kanzleir�umen?
09.06.2007, 22:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2007 07:26 von Petz.)
Beitrag: #6
RE: Akteneinsicht in Kanzleir�umen?
jurico schrieb:Worin bestehen die Unterschiede, so dass Strafakten ohne weiteres in die Kanzleir�ume �bermittelt werden, Steuerakten jedoch nicht? Man m�sste doch meinen: Wenn schon Strafakten, dann erst recht Steuerakten.
Nein, wohl nicht, genau erkl�ren kann ich es aber auch nicht Sad

M�glicherweise damit im laufenden Besteuerungsverfahren keine relevanten Unterlagen "verlorengehen" oder nicht noch "schnell" Selbstanzeige gestellt werden kann.

Im Strafverfahren steht die H�he der (Steuer-)Schuld an sich ja schon fest, jetzt geht es "nur" noch um die H�he der Strafe.

Und vor Erlass des Steuerbescheides ist ja auch noch kein Verwaltungsakt ergangen, der anfechtbar w�re.

Aber nur Vermutungen von mir, zugegeben.
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Akteneinsicht in Kanzleir�umen? - jurico - 07.06.2007, 21:45
RE: Akteneinsicht in Kanzleir�umen? - jurico - 09.06.2007, 21:41
RE: Akteneinsicht in Kanzleir�umen? - Petz - 09.06.2007 22:50

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