Steuerberatungskosten
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05.05.2008, 11:54
Beitrag: #3
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RE: Steuerberatungskosten
Hallo,
wir machen es so wie die DATEV es für Ihr Programm empfiehlt. Im Feld dauernde Last mit Text eintragen und gegen den (ablehnenden) Bescheid Einspruch einlegen. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Steuerberatungskosten - zaunkönig - 29.02.2008, 14:45
RE: Steuerberatungskosten - PiranhaVS - 05.05.2008, 11:04
RE: Steuerberatungskosten - tolledeu - 05.05.2008 11:54
RE: Steuerberatungskosten - Opa - 05.05.2008, 12:01
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