Steuerberatertest aus Focus Money
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11.06.2007, 16:33
Beitrag: #10
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RE: Steuerberatertest aus Focus Money
Naja, aber schon über die erste Frage lässt sich diskutieren.
Die Frage lautet: In welchen Fällen liegt eine wirksame Bekanntgabe vor? A. Das FA adressiert den KSt-Bescheid für die Koloß GmbH an die Koloß GmbH B. Den Bescheid über die einh. u ges. Feststellung der EInkünfte der Gogo OHG adressiert das FA an die Gogo OHG. C. Das FA sendet den USt-Bescheid für die Gogo OHG an diese. A und C sind klar, AEAO zu § 122, Nr. 2.8.1 (A) und 2.4.1.a) ©. Aber nun B. Der AEAO schreibt unter 2.5.1. Satz 1, dass sich Bescheide über die ges. u einh. nicht an die Gesellschaft, sondern an die Gesellschafter richten. Also wäre B falsch. ABER in Satz 2 steht, dass es genügt, wenn im Bescheidkopf die PG steht, wenn im Aufteilungsteil alle Beteiligten stehen. Ja und wie genau ist es nun bei B? Blöder Test.... ----------------- LG Clematis |
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