Steuerberatertest aus Focus Money
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12.06.2007, 00:00
Beitrag: #14
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RE: Steuerberatertest aus Focus Money
Hallo,
ich kann dazu zwar nichts in der AEAO erkennen, aber hinsichtlich der Bekanntgabe würde bei einer Kapitalgesellschaft in der Tat die Adressierung an die GmbH ausreichen (anders: nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen). Insoweit wäre Antwort a) richtig. Weitergehende Frage hierzu: Wie sieht es denn mit § 124 AO "Wirksamkeit" aus. Die GmbH selbst kann zwar den Bescheid empfangen, jedoch kann der Inhalt ihr persönlich nicht Bekanntgeben werden, so dass es, nach meinen Überlegungen, nicht zur Wirksamkeit des VA kommt. Oder reicht die hinreichende Bezeichnung der Firma als Steuerpflichtigem insoweit aus, den VA auch wirksam werden zu lassen? (Ist alles schon so lange her) |
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