Steuerberatertest aus Focus Money
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12.06.2007, 05:33
Beitrag: #15
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RE: Steuerberatertest aus Focus Money
AEAO zu § 122, 2.8.1 1 schrieb:Der Steuerbescheid ist an die juristische Person zu richten und ihr bekannt zu geben. 2 Die Angabe des gesetzlichen Vertreters als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich ( BFH-Beschluss vom 7.8.1970, BStBl 1970 II S. 814 ). Nachdem der Bescheid bekannt gegeben ist ist er mE auch wirksam! ----------------- LG Clematis |
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