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Steuerberatertest aus Focus Money
12.06.2007, 05:33
Beitrag: #15
RE: Steuerberatertest aus Focus Money
AEAO zu § 122, 2.8.1 1 schrieb:Der Steuerbescheid ist an die juristische Person zu richten und ihr bekannt zu geben. 2 Die Angabe des gesetzlichen Vertreters als Bekanntgabeadressat ist nicht erforderlich ( BFH-Beschluss vom 7.8.1970, BStBl 1970 II S. 814 ).
Beispiel:
Anschriftenfeld (Steuerschuldner als Inhaltsadressat, Bekanntgabeadressat und Empfänger):
Müller GmbH
Postfach 67 00
40210 Düsseldorf
(Angaben wie "z.H. des Geschäftsführers Müller" o.ä. sind nicht erforderlich.)

Nachdem der Bescheid bekannt gegeben ist ist er mE auch wirksam!

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LG
Clematis
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RE: Steuerberatertest aus Focus Money - Clematis - 12.06.2007 05:33

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