BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 20:35
Beitrag: #33
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RE: BFH VI R 75/05
showbee schrieb:...Hauswirtschaftlich zeigt m.E. deutlich auf den Gesetzeszweck, den wirtschaftenden also bestehenden Haushalt, nicht den zu gr�ndenden oder umzuwandelnden Haushalt zu f�rdern. Nun, der "Gesetzeszweck" war m.E., in der Literatur auch so vertreten, Schwarzarbeit zu bek�mpfen und nicht einen "Haushalt" zu f�rdern. Im letzten BMF gibt es eine Aufz�hlung, was nicht gef�rdert wird. Eine leere Wohnung ist nicht mit aufgef�hrt. Nun zun zum "Nebel" oder "Auffassungen" dazu. Wenn dem so ist, dann sollten/m��ten zumindestens diejenigen , die "beratend" t�tig sind f�r den Steuerpflichtigen, zumal es ja daf�r sogar ein FG-Urteil gibt, diese Auffassung (zaunk�nig und meine) auch vertreten. Wer beantragt kann verlieren, wer nicht beantragt, hat schon verloren. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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