Vorsteuer
|
02.06.2008, 11:27
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Vorsteuer
Hallo,
ich habe mich über die Kommentare mal weiter eingelesen und bin zu folgender Lösung gekommen, HOFFE ICH HAB ALLES RICHTIG VERSTANDEN :-) 1. 2008: Es wurden die GmbH Anteile gehalten und bis Mai 2007 das Gebäude an die GmbH vermietet. Somit wurden an die GmbH weitere Dienstleistungen erbracht. Es liegt somit eine sogenannte FÜHRUNGSHOLDING vor. Die Vorsteuer ist abzugsfähig, da die Holding Unternehmer ist. Ab Juni 2007 wurde keine Dienstleistung mehr an die GmbH erbracht. Folge: Es entsteht eine sogenannte FINANZHOLDING. Vorsteuer ist (ab diesem Zeitpunkt ?!?!?!) nicht mehr abziehbar, da es sich um den nichtunternehmerischen Bereich handelt. 2009: Es werden Anfang des Jahres nur noch die Anteile gehalten, dann verkauft und die erzielten Gelder angelegt. Dies passiert alles im Nichtunternehmerischen Bereich. Die Vorsteuer die direkt auf diese Leistungen entfällt ist nicht abziehbar. Der vermietete PKW: Dies ist der unternehmerische Bereich und die Vorsteuer die direkt hierauf entfällt ist voll abziehbar. Wenn Leistungen sowohl für den nichtunternehmerischen (Vermögensverwaltung) als auch den unternehmerischen Bereich (PKW Vermietung) anfallen muss ich nach einem geeigneten Schlüssel aufteilen. Uff, hoffe ich habe es richtig auseinanderdividiert :-) |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 29.05.2008, 18:56
RE: Vorsteuer - showbee - 29.05.2008, 21:51
RE: Vorsteuer - zaunkönig - 30.05.2008, 14:07
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 30.05.2008, 14:47
RE: Vorsteuer - showbee - 30.05.2008, 15:50
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008 11:27
RE: Vorsteuer - showbee - 02.06.2008, 14:23
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008, 14:38
RE: Vorsteuer - PiranhaVS - 02.06.2008, 23:27
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste