NV-Bescheinigung ab 2009
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10.06.2008, 13:48
Beitrag: #4
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RE: NV-Bescheinigung ab 2009
Hallo,
die NV-Bescheinigung zeigt doch nur Wirkung im Hinblick auf Kapitaleinkünfte. Solange der Steuerpflichtige hier bei diesen Erträgen im Rahmen des Grundfreibetrages bleibt, sehe ich auch kein Problem. Ab 2009 fallen aber auch die "Spekulationsgeschäfte" unter die Abgeltungssteuer. Und da unter den geänderten Voraussetzungen wäre es doch durchaus denkbar, dass ein Steuerpflichtiger recht schnell in eine Steuerpflicht hineingerät, ohne dass ihm dies tatsächlich bewusst ist. Wenn jedoch die Abgeltungssteuer eben für mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll und alle steuerpflichtigen "Finanz- und Kapitalerträge" erfassen soll, dann müsste, nach meiner Auffassung, doch die Grundlage für die Erteilung der NV-Bescheinigung neu überprüft werden - und zwar grundsätzlich! Oder verirre ich mich gedanklich gerade im Nirwana? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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NV-Bescheinigung ab 2009 - zaunkönig - 09.06.2008, 16:33
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Petz - 09.06.2008, 19:38
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Opa - 10.06.2008, 09:16
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - zaunkönig - 10.06.2008 13:48
RE: NV-Bescheinigung ab 2009 - Opa - 10.06.2008, 14:47
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