"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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12.06.2008, 16:16
Beitrag: #22
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Opa schrieb:Da könnte man m.E. schon von Amtshaftung sprechen, nur gibt es dazu m.E. keine rechtl. Handhabe. Hi, wie gesagt, wer den Rechtsbehelf fahrlässig unterlässt, obwohl die Möglichkeit belehrt wurde, der hat im Ergebnis keinen Amtshaftungsanspruch. der showbee § 839 III Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. |
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