"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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13.06.2008, 12:55
Beitrag: #27
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Kiharu schrieb:Das kann man so nicht sagen. Es kommt drauf an, wann die Erklärung eingereicht wurde (innerhalb oder außerhalb der Einspruchsfrist). Dazu sagt die Korrekturvorschrift § 162 Abs. 2 AO gar nichts. Auch im Einspruchsverfahren wird (sofern vorhanden) nach § 164 AO geändert. Ist technisch nicht anders machbar.Schätzbescheid vom Juli, Abgabe der Steuererklärung im Dezember. Mandantin behauptet, Einspruch eingelegt zu haben, nur weiss ich nicht sicher, ob sie meine Frage: "Gegen den Schätzbescheid wurde Einspruch eingelgt, oder?" verstanden hat, und nicht nur einfach so mit "Ja" geantwortet hat. Sie hat mir nämlich allen Papierkram mitgebracht, nur Einspruch finde ich keinen. Zitat:Aber wie wäre es mit einem anderem Ansatzpunkt: Ja, leider. Zitat: Der Bescheid ist nach § 164 (2) AO geändert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben. Zitat:Wenn man sich nun auf den Standpunkt stellt, dass durch die Abgabe der Erklärung ein Änderungsantrag nach § 164 AO erfolgte und das FA veranlagt abweichend, so ist doch ganz platt gesagt über den Änderungsantrag noch nicht vollständig entschieden worden. Dies setzt natürlich voraus, dass man den Standpunkt vertritt, über einen Änderungsantrag nach § 164 AO welchem nicht vollständig stattgegeben wurde, muss durch gesonderten VA entschieden werden. Ich kann Deine Argumentation voll nachvollziehen, und die gefällt mir, ehrlich gesagt, sehr gut. Ich will jetzt erst mal den vielleicht leichteren Weg versuchen! Ich will jetzt erst mal raus kriegen, ob den wirklich Belege schriftlich angefordert wurden, oder nicht. Das müsste mir ja dann der SB am Montag sagen können. Und wenn ich so nicht rein komme, versuch ich´s über den Änderungsantrag. Dank Dir auf alle Fälle vorerst mal! ----------------- LG Clematis |
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