"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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14.06.2008, 18:27
Beitrag: #36
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Hallo meyer, ich schließe mich ihren Ausführungen vollumfänglich an. Bin total begeistert über Ihre Ausführunge, denn genau diese Gedanken schwirren mir seit gestern auch durch den Kopf.
Eins ist klar: Wir haben hier einen Sonderfall. Meine Überlegungen sind ja auch nur abgeleitet von dem Fall, wo es um Änderungsanträge nach § 172 ff. geht. Die Fachliteratur äußert sich auf den vorliegenden Streitfall so gut wie gar nicht (Will Montag nochmal in den HHS schauen). Knackpunkt ist natürlich, dass während eines laufenden Änderungsantrages nach § 164 Abs. 2 AO der VdN aufgehoben wurde und damit bei exakter Gesetzesanwendung keine Möglichkeit der Änderung nach § 164 AO mehr besteht. Da hat sich die Katze wohl selbst in den Schwanz gebissen. Das heisst, wir haben einen Änderungsantrag nach § 164 AO über den noch nicht vollständig entschieden worden ist, gleichwohl hebt das Finanzamt den VdN auf. Darauf baut meine nächste Überlegung auf: Einspruch gegen den letzten Bescheid mit Antrag auf Wiedereinsetzung. Begründung: Die Stpfl. ging davon aus, dass hinsichtlich der Abweichungen ein gesonderter Bescheid über Ihren Änderungsantrag ergehen würde, gegen welchen sie sich hätte wenden müssen. Deshalb auch kein fristgerechter Einspruch. Mir ist schon klar, dass das alles sehr hypothetisch klingt, aber Versuch macht klug. Ich versuche doch hier nur noch ein paar andere Lösungsansätze ins Spiel zu bringen, als immer nur §§ 172 ff. AO ziehen nicht. Ich denke, das ist Clematis wohl selber klar. Daher muss man bei solchen Fällen schon mal um die Ecke denken und dafür ist doch dieses Forum wie geschaffen. Dies vor allem, wenn man so gute Diskussionspartner wie Sie, meyer, hier hat. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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