"Ich-mach-meine-Steuer-selber"
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14.06.2008, 20:53
Beitrag: #38
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RE: "Ich-mach-meine-Steuer-selber"
Petz schrieb:Der Schaden lässt sich auch sehr wohl der Höhe nach beziffern, wo sollte das Problem sein ?Der Schaden läge ja wohl allenfalls in der Differenz zwischen einer sachgerechten Schätzung und der unsachgerechten Schätzung, denn die Schätzungsbefugnis an sich bei nicht vorgelegten Unterlagen und wohl unplausibler Steuererklärung ist ja vermutlich unstreitig. Ich sehe daher (vorausgesetzt das FA räumt eine Amtspflichtverletzung überhaupt ein), da sehr wohl ein Problem bei der Bezifferung des denkbaren Schadens. Nichtigkeit des Änderungsbescheides halte ich auch für eigentlich nur theoretisch denkbar, da die Messlatte dafür fast unerreichbar hoch liegt. Lohnt eigentlich nicht, das zu versuchen. Für eine Erhöhung der Einnahmen gegenüber der Erklärung muss es m. E. allerdings eigentlich konkrete Anhaltspunkte geben. Bleibt also noch zu klären, ob nicht doch ein Einspruch ohne Begründung fristgerecht eingelegt war und die Wiedereinsetzung. |
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