Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
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16.06.2008, 16:50
Beitrag: #5
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RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009?
zaunkönig schrieb:Falls es bis Ende dieses Jahres nicht zu einer gesetzlichen Änderung kommen sollte, (...), dann gibt es kein Erbschaftsteuerrecht mehr. Nunja, das ist m.E. die Frage: Das BVerfG hat festgestellt, dass das ErbStG mit Art. 3 GG unvereinbar ist (Beschluss Nr. 1) und dann: Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen. (Nr.2) Das BVerfG-Gesetz differenziert jedoch deutlich zwischen Nichtigkeit und Unvereinbarkeit. Letztere hat nur feststellende Wirkung, jedoch keine Gestaltungswirkung. Insoweit hat das BVerfG m.E. keine Nichtigkeit ab 01.01.2009 ausgesprochen. Also verursacht der Gesetzgeber einen vertieften verfassungswidrigen Zustand durch Nicht-Gesetzgebung, mehr nicht. Gesetzlich bleibt dann das ErbStG weiterhin bestehen (wie ja auch damals das VStG) und wird von der Verwaltung nicht mehr angewandt. Ist es dann nicht jedoch ein viel GG-widrigerer Zustand, wenn Schenkungen und Erbschaften bis zur Neufassung völlig steuerfrei verbleiben, obgleich man zumindest den Todesfall ja nicht gestalten kann? Müsste man dann nicht zumindest für den Todesfall ein rückwirkendes Gesetz erlauben? Fragen über Fragen... |
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Erbschaften & Schenkungen ab 2009? - showbee - 16.06.2008, 15:23
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009? - Clematis - 16.06.2008, 15:56
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009? - zaunkönig - 16.06.2008, 16:09
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009? - showbee - 16.06.2008 16:50
RE: Erbschaften & Schenkungen ab 2009? - Catja - 16.06.2008, 16:17
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