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Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
27.06.2008, 17:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 17:17 von meyer.)
Beitrag: #5
RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Die Sonderf�lle in den Richtlinien betreffen m. E. solche, in denen im Entstehungsjahr der Ansatz �berhaupt verpennt wurde. Man hat dann in den Folgejahren nicht alles verloren, sondern kann zumindest die nach Aus�bung des Wahlrechts auf die Folgejahre entfallenden Anteile retten (so ungef�hr jedenfalls einer der Urteilsf�lle).

Dies selbst dann, wenn das Entstehungsjahr schon festsetzungsverj�hrt ist.
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange? - meyer - 27.06.2008 17:16

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