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Verluste aus V+V in Spanien
02.07.2008, 14:40
Beitrag: #1
Verluste aus V+V in Spanien
Hallo,

habe gleich nochmal eine Frage.

Hoffe mir eigentlich nur Bestätigung zu holen.

Ehepaar vermietet in Spanien ein Ferienhaus und erwirtschaftet bedingt durch Finazierungszinsen Verluste.

Gem. DBA Spanien sind die Vermietungseinkünfte im Belegenheitsstaat zu versteuern (Art.6) und in Deutschland unter Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuern zu berücksichtigen (Art.23 Abs. 1 lit. b)

Nun verwehrt mir der § 2a Abs. 1 Nr. 6a EStG ja die Aufrechnung mit meinen reichlich vorhanden positiven Einkünften aus Deutschland und verweist auf die Verrechnung mit positiven Einkünften der selben Art und des gleichen Staates.

Kann ich mich nun auf das EuGH-Urteil (Ritter-Coulais) C-152/03 berufen und eine Berücksichtigung seitens des Finanzamtes verlangen? Oder kann ich mich hier nur darauf berufen, wenn ich die Einkünfte (Verluste) der Progression unterwerfen wollte/müßte?

Das BMF (24.11.2006) hat dazu ja geschrieben, dass es auf andere negative Einkünfte nicht anzuwenden sei - Es ging im genannten Fall um Nutzungswertbesteuerung.

Very verwirrt, ob der EuGH-Rechtsprechung und dem BMF-Schreiben dazu. Gibt es dazu nicht auch schon andere Verfahren?

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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Verluste aus V+V in Spanien - Dragon - 02.07.2008 14:40

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