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Internetzugang für Mitarbeiter
14.07.2008, 07:56
Beitrag: #9
RE: Internetzugang für Mitarbeiter
@ Kiharu
Bitte nicht als Kritik an deiner Personen auffassen, mir ist nur in deiner Darstellung aufgefallen, das manche in der Verwaltung ewig Bestand haben.
Bei der Verwaltung hat sich absolut gar nichts geändert, wenn der Mitarbeiter etwas Verbotenes tun möchte (Nackte Seite!) aufrufen will und der Dienstherr solche Verfehlungen verfolgen will, hält er erst mal der Personalrat oder auch der Hauptpersonalrat das schützende Dach des Datenschutzes über die Mitarbeiter. Das war vor einiger Zeit mit der Dolumentation, der von einer Nebenstelle gefühtrten Telefongespräche so. Ich war damals schon der kontroversen Ansicht, dass wenn ein Verbot gebrochen wird, der Dienstherr auch direkt die Möglichkeit haben muss zu reagieren. Tue ich nichts Verbotenes dann kann mir doch die ganze Dokumetion egal sein. Aber scheinbar ändert sich da gar nichts.

Ich halte es so, dass in meiner Kanzlei die Leute jederzeit zum Internet Zugang haben und die Kontrolle....... bei einer kleinen Kanzlei, wo meist alle Türen aufstehen kein Problem. Aber Vetrauen ist gut, Kontrolle... manchmal schaue ich schon mal die Spuren auf den einzelnen Rechnern an.
frankts
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RE: Internetzugang für Mitarbeiter - frankts - 14.07.2008 07:56

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