Vorsteuerabzug
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30.07.2008, 11:00
Beitrag: #1
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Ich stehe jetzt iregendwo auf dem Schlauch. Ein dt. Unternehmer erbringt in einem anderen EG-Land musikalische Darbietungen. O.d.Leistung ist somit and. EG-Land. Jetzt beschäftigt der dt. Unternehmer selbst. dt. Musiker bei diesen Darbietungen. Sind jetzt die Leistungen der Musiker im and. EG-Land oder in der BRD steuerpflichtig. Ich tendiere zu BRD, da ja der dt. Unternehmer erst grundsätzlich hier tätig wird. Irgendwie verwirrt mich diese Konstruktion, vor allem ist es von der Abgabepflicht an die Künstersozialkasse ungünstig.
frankts |
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Nachrichten in diesem Thema |
Vorsteuerabzug - frankts - 30.07.2008 11:00
RE: Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008, 12:53
RE: Vorsteuerabzug - tolledeu - 04.09.2008, 11:06
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