Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
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14.08.2008, 08:12
Beitrag: #1
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Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Hallo Zusammen
folgende Fragestellung (Verwaltungs-GmbH ist neu bei uns): Verwaltungs-GmbH einer GmbH & Co. KG. Die Vergütung für die Verwaltungstätigkeit ist so ausgestaltet, dass es sich um einen Gewinnvorab handelt und somit kein Umsatz (BMF v. 23.12.2003 „B. Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft“). Dies wurde von der KG damals, ohne unsere Mithilfe, so beschlossen. Der Geschäftsführer der GmbH aber, der ist nicht dort angestellt, sondern stellt von seinem Einzelunternehmen aus Rechnungen an die GmbH. Mit Umsatzsteuer natürlich. Lt. dem bisherigen Berater kein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Geschäftsführers, weil die GmbH keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze hat. Tatsächlich hat die GmbH aber auch keine umsatzsteuerfreien Umsätze. Sie hat gar keine Umsätze. Jetzt meine Idee: Würde die GmbH ihre Geschäftsführung bei der KG gegen Sonderentgelt ausführen, dann hätte sie Umsatzsteuerpflichtige Umsätze. D.h. muss doch auch der Vorsteuerabzug funktionieren, wenn sie keine Umsätze tätigt? Denn der eigentliche Geschäftszweck würde umsatzsteuerpflichte Umsätze zur Folge haben und nicht Ust-freie Umsätze. Bin ich jetzt irgendwie auf dem Holzweg gelandet? Irgendwie will sich die passende Stelle im Gesetz (den Richtlinien) gerade auch nicht finden lassen... Andere Frage dazu: Rückwirkend lässt sich die Satzung der KG doch nicht ändern? Dass aus der Tätigkeitsvergütung von Gewinnvorab auf Sondervergütung umgestellt wird?! Vielen Dank für Eure Meinungen |
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