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Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
14.08.2008, 11:47
Beitrag: #5
RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
Ich bin da so sicher, weil ein Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Mangels Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug nach § 15 II UStG nicht möglich.
Eine Ausnahme für Leistungen eines Gesellschafters gibt es nicht, dem widerspricht das Gesetz. Ein Vorsteuerabzug wäre allenfalls bei einer Tätigkeitsvergütung möglich, da das Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Die Verfügung passt hier m.E. überhaupt nicht.

Hatte aber doch einen Denkfehler in meinem Post. Die GmbH ist wahrscheinlich an der KG beteiligt. Also wird sie jedes Jahr Beteiligungseinkünfte erhalten. Diese versucht der Gesellschafter nun über Rechnungen seines Einzelunternehmen in seinen Zugriffsbereich (Einzelunternehmen) zu holen. Hoffe das stimmt jetzt so. Die GmbH hat also ohnehin jedes Jahr Einkünfte, auch ohne Haftungsvergütung.
Kannst ja nochmal was zum Sachverhalt schreiben, dann wird's vielleicht klarer.
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze? - 2ndReality - 14.08.2008, 10:31
RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze? - 2ndReality - 14.08.2008 11:47
RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze? - 2ndReality - 14.08.2008, 13:51

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