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Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
14.08.2008, 13:41
Beitrag: #6
RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze?
2ndReality schrieb:Ich bin da so sicher, weil ein Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Mangels Erbringung von steuerpflichtigen Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug nach § 15 II UStG nicht möglich.
Eine Ausnahme für Leistungen eines Gesellschafters gibt es nicht, dem widerspricht das Gesetz. Ein Vorsteuerabzug wäre allenfalls bei einer Tätigkeitsvergütung möglich, da das Gewinnvorab keinen Umsatz darstellt. Die Verfügung passt hier m.E. überhaupt nicht.

Meine Subsumierung:
§ 15 I Alle 'ordentlichen' VSt sind abzugsfähig (Formalien erfüllt)
§ 15 II Nich abzugsfähig, wenn... z.B. steuerfreie Ausgangsumsätze

Das Gesetz sagt nicht, dass nur VSt abzugsfähig ist für versteuerte Ausgangsumsätze, sondern das VSt nicht abzugsfähig ist für steuerfreie (etc.) Ausgangsumsätze!

Aber das ist jetzt sowieso egal, denn, die ganze Argumentationskette scheitert an der Unternehmereigenschaft! Das ist des Pudels Kern?!? Die GmbH ist nicht Unternehmerin i.S. von § 2 UStG, da es am Entgelt happert. Kein Leistungsaustausch(BMF 23.12.03), kein Entgelt . Kein Entgelt, keine Unternehmereigenschaft. Keine Unternehmereigenschaft, kein VSt-Abzug.
:-(

Wer stimmt zu?

Nur zur Klarstellung: Die einzigen Einnahmen der GmbH bestehen aus dem Gewinnvorab. Sonst keinerlei Umsätze.
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RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze? - 2ndReality - 14.08.2008, 10:31
RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze? - 2ndReality - 14.08.2008, 11:47
RE: Vorsteuerabzug wenn keine Umsätze? - 2ndReality - 14.08.2008, 13:51

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