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§ 175 AO und Unterhalt
27.08.2008, 12:47
Beitrag: #2
RE: § 175 AO und Unterhalt
Hallo,

ich fürchte, Du hast da schlechte Karten.

BFH-Urteil


Ich denke, dass man das Urteil analog zu deinem Fall auslegen kann. Im Entscheidungsfall wurde zwar bereits ein Abzug beantragt und dieser dann nur betragsmäßig erweitert, aber ich sehe keinen Unterschied ob nun von 0 auf 100 oder von 50 auf 100.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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§ 175 AO und Unterhalt - Kiharu - 27.08.2008, 10:54
RE: § 175 AO und Unterhalt - zaunkönig - 27.08.2008 12:47
RE: § 175 AO und Unterhalt - Opa - 27.08.2008, 13:44
RE: § 175 AO und Unterhalt - Kiharu - 27.08.2008, 15:00
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RE: § 175 AO und Unterhalt - Opa - 28.08.2008, 12:05
RE: § 175 AO und Unterhalt - Kiharu - 28.08.2008, 17:52

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