Anlage AV
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17.09.2008, 09:46
Beitrag: #11
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RE: Anlage AV
Stimmt, wie Dragon es beschreibt. Bei der VL wird oft ein neuer Bescheid mit der Gewährung der AN Sparzulage ausgestellt. Außerdem steht in vielen Bescheiden, wenn im Vj. dies bereits beantragt wurde: "Sollten Sie VWL angelegt haben, können Sie ggf. die Festsetzung der AN Sparzulage bis zum 31.12. ? beantragen." (? steht für die 2 Jahresfrist)
Für die Beachtung der AV muss aber der Bescheid geändert werden. Dies wird zwar oft aus "Kulanz" gemacht, wenn sie verspätet eingereicht wird, da viele Gesellschaften die Bescheinigung erst im April o. Mai ausstellen (oft nach Bescheiddatum), aber es besteht eben kein Rechtsanspruch darauf. Bei Petz (s.o.) gibt es zwar eine "interne Anweisung", aber mehr eben (leider) auch nicht. Bei mir war die Bescheinigung auch im Mai ausgestellt, der Bescheid v. Juli, aber jetzt im September wurde die Bescheinigung erst mir (bzw. dem FA) vorgelegt. Das sie aber im Mai dem Mandanten bereits vorlag, aber nicht mit eingereicht wurde, wird der Bescheid eben nicht mehr geändert. |
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RE: Anlage AV - showbee - 04.06.2008, 16:05
RE: Anlage AV - Opa - 04.06.2008, 16:41
RE: Anlage AV - Petz - 04.06.2008, 21:55
RE: Anlage AV - showbee - 04.06.2008, 18:12
RE: Anlage AV - Opa - 05.06.2008, 09:07
RE: Anlage AV - Opa - 16.09.2008, 15:44
RE: Anlage AV - 2ndReality - 16.09.2008, 16:14
RE: Anlage AV - Buchi - 16.09.2008, 22:57
RE: Anlage AV - Dragon - 17.09.2008, 08:14
RE: Anlage AV - Opa - 17.09.2008 09:46
RE: Anlage AV - zaunkönig - 17.09.2008, 13:37
RE: Anlage AV - Opa - 17.09.2008, 13:57
RE: Anlage AV - zaunkönig - 17.09.2008, 14:05
RE: Anlage AV - Opa - 17.09.2008, 14:27
RE: Anlage AV - Hans-Christian - 17.09.2008, 14:52
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