Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
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18.09.2008, 16:11
Beitrag: #12
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Vorwitzig schrieb:Wo steht denn das? Nirgends! Die Beihilfenberechtigten ergeben sich aus den Beihilfeverordnungen (für Landesbeamte Landesverordnungen, für Bundesbeamtes aus Bundesverordnung). Bsp. Bund Entwurf für neue VO http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/...rdnung.pdf Dort wird § 2 die Berechtigung genannt. Hier sind GKV Versicherte nicht ausgeschlossen, also wohl berechtigt. Ich vermute mal, dass durch eine nahezu gleiche Erfassung von Leistungen die a) beihilfeberechtigt b) von der GKV gezahlt werden Es kaum Fälle gibt, in denen ein GKV Versicherter Beamte nach Abzug der Kostendämpfungspauschale noch Beihilfe bekommen kann. Das es dennoch möglich ist ergibt sich bspw. aus § 47 Abs. 6 der VO ("Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Höhe nach gleichen Ansprüchen wie Pflichtversicherte (...)"). Gruß, showbee |
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