§363 (2) Satz 4 AO
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06.10.2008, 21:22
Beitrag: #8
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RE: §363 (2) Satz 4 AO
Ich bekomme schon lange auch keine mehr, selbst mein FA versendet keine mehr, leider aber Chemnitz.
Aber der AEAO sagt doch aber: "... Ein zureichender Grund für den Erlass einer Fortsetzungsmitteilung liegt insbesondere dann vor, ...wenn das Begehren des Einspruchsführers letztlich darauf abzielt, seinen Steuerfall „offen zu halten“, Ist "zureichender" Grund eine Ermessensfrage? Hat sich das FA an den AEAO zu halten? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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