§363 (2) Satz 4 AO
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07.10.2008, 07:20
Beitrag: #13
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RE: §363 (2) Satz 4 AO
NEIN, da der Teil, über den durch TEE entschieden wurde, nicht unter § 363 AO fällt.
Nichts für ungut, aber Du hast Dich da etwas verrannt und klammerst Dich zu Unrecht an den § 363, welcher hier nicht einschlägig ist. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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