Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
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30.10.2008, 15:47
Beitrag: #3
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RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer
Servus,
also nur zur Nachfrage, der Bauunternehmer hat Verbindlichkeiten gegenüber Subbies in der Bilanz 2006, die aber nicht beglichen werden, da die Rechnungslegung fehlerhaft war (kein Ausfall). Dann wären die Verbindlichkeiten im Ansatz her fehlerhaft, ebenso mutmaßlich die Posten "Anlagen in Bau" bzw. "fertige/halbfertige Erzeugnisse". Wenn ich das richtig sehe ist USt kein Problem, da Ist Versteuerung. Aber um es dem GF schmackhaft zu machen, durch eine Korrektur wird 2006er Ergebnis schlechter, nicht das 2007er Ergebnis. Dann kann er ja den 2006er Abschluss zu Hause lassen, wenn er mit dem 2007er zur Bank geht und die zeigt dann wahrlich bessere Zahlen, als wenn man in 2007 korrigiert. Die Korrektur der HB muss erfolgen, wenn es wesentliche Posten betrifft (Art oder Umfang). Bei 15% der Bausumme (HK!) liegt Wesentlichkeit in jedem Fall vor, die HB ist auch rechtswidrig, wenn auch nicht unbedingt nichtig. Steuerrechtlich ist § 4 Abs. 2 EStG kein Problem, da eine 164er Festsetzung vorliegt. Gruß, showbee |
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Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - Catja - 30.10.2008, 15:12
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - Keaton - 30.10.2008, 15:42
RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - showbee - 30.10.2008 15:47
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RE: Bilanzberichtigung und Umsatzsteuer - Catja - 05.11.2008, 12:16
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