wirksamer Jahresabschluss
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31.10.2008, 19:38
Beitrag: #13
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RE: wirksamer Jahresabschluss
na wenn er auf dem Papier der StB-Ges. unterzeichnet, dann offensichtlich im Fremden und nicht in eigenem Namen, also als Angesteller max. iV bzw. iA, jedenfalls solange er nicht Gesellschafter ist nicht im eigenen Namen!!! Den Best�tigungsvermerk kann auch die Sekret�rin unterzeichnen, solange ihr zumindest im Einzelfall Zeichnungsbefugnis erteilt wurde...
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