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wirksamer Jahresabschluss
31.10.2008, 19:38
Beitrag: #13
RE: wirksamer Jahresabschluss
na wenn er auf dem Papier der StB-Ges. unterzeichnet, dann offensichtlich im Fremden und nicht in eigenem Namen, also als Angesteller max. iV bzw. iA, jedenfalls solange er nicht Gesellschafter ist nicht im eigenen Namen!!! Den Best�tigungsvermerk kann auch die Sekret�rin unterzeichnen, solange ihr zumindest im Einzelfall Zeichnungsbefugnis erteilt wurde...
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wirksamer Jahresabschluss - Kiharu - 30.10.2008, 12:29
RE: wirksamer Jahresabschluss - meyer - 31.10.2008, 18:14
RE: wirksamer Jahresabschluss - showbee - 31.10.2008 19:38
RE: wirksamer Jahresabschluss - meyer - 31.10.2008, 20:07
RE: wirksamer Jahresabschluss - meyer - 01.11.2008, 14:37

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