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Ausfuhrlieferung Drittland
04.11.2008, 19:35
Beitrag: #2
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo,



ich empfehle in so einem Fall immer folgendes:


Berechnung Brutto.

Nur gegen Zusendung der Ausfuhrnachweise und Originalrechnung gibt es die Umsatzsteuererstattung und da wird eine neue Rechnung ausgestellt mit Verweis auf den Sachverhalt.

Wir hatten teilweise zu gutm�tige Kunden, denen versprochen wurde die Ausfuhrbest�tigung nachzuschicken...

Naja die haben dan Pech gehabt, da sie nur netto berechnet haben und so auf der MwSt sitzen geblieben sind...

Viele Gr��e...
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RE: Ausfuhrlieferung Drittland - PiranhaVS - 04.11.2008 19:35
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - Jive - 05.11.2008, 09:28
RE: Ausfuhrlieferung Drittland - Jive - 05.11.2008, 11:52

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