wirtschafltliches Eighentum?
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05.11.2008, 19:14
Beitrag: #5
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RE: wirtschafltliches Eighentum?
Irgendwie erschlie�t sich mir das ganze Konstrukt noch nicht wirklich.
Beim �berfliegen kam mir der �4 BewG "Aufschiebend bedingter Erwerb" in den Sinn; passt aber auch irgendwie nicht. Au�erdem gehe ich mal davon aus, dass das genannte Ger�t ohne eben dieses omin�se xxx-Bad nicht genutzt werden kann. Dann w�ren die AHK f�r mich 12 x 600,- EUR = 7.200,- EUR. Die St�ckelung der Lieferung der 12 Liter in 12 Monate w�rde ich als eine Art Lieferbedingung sehen und die "Sicherungs�bereignung" als reine Absicherung der Forderung des B. M.E. geht auch das wirtschaftliche Eigentum an A �ber. W�hrend der 12 Monate hat doch der B bei vertragsgem��er Erf�llung kein Verwertungsrecht und danach geht das Ger�t ja eh in das zivilrechtliche Eigentum des A �ber. Mein Vorschlag daher: Aktivierung in 2007 mit 7.200,- EUR [P.S. Mal eben nebenher zwischen Feierabend - Essen - Sport dr�ber nachgedacht; also nicht gleich verhauen ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
wirtschafltliches Eighentum? - Dragon - 04.11.2008, 15:53
RE: wirtschafltliches Eighentum? - zaunkönig - 04.11.2008, 20:23
RE: wirtschafltliches Eighentum? - tolledeu - 05.11.2008, 10:09
RE: wirtschafltliches Eigentum? - Dragon - 05.11.2008, 10:32
RE: wirtschafltliches Eighentum? - Keaton - 05.11.2008 19:14
RE: wirtschafltliches Eighentum? - tolledeu - 06.11.2008, 13:34
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