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Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV
11.11.2008, 17:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 17:19 von Jive.)
Beitrag: #5
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV
Das ist aber auch eine blöde Situation...

Wenn ich in Rente gehe, darf ich meine Rente zu 100% versteuern.

Leider darf ich jetzt aber nicht 100% abziehen.

Da wird man doch tatsächlich doppelt besteuert.

Soll ich jetzt meine Unterlagen 40 Jahre aufheben,mir anschließend nen wolf rechnen, um dann 2048 auf die Steuerfreiheit der praktisch Eigenkapitalrückzahlung zu klagen?
( Nicht Schmunzeln.. die Unterlagen heb ich wirklich auf !!)

Mal ganz ehrlich.. ein Abzug als vorweggenommene Werbungskosten wär vernünftig, sinnvoll und gerechtfertigt.

lg, Jive

PS: In den o.a. Urteilen,war die eigentliche Rente steuerfrei... Besteuert wurde der Ertragsanteil..also die Zinsen die aufgelaufen waren.
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RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - Jive - 11.11.2008 17:14

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