Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV
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11.11.2008, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 17:19 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV
Das ist aber auch eine blöde Situation...
Wenn ich in Rente gehe, darf ich meine Rente zu 100% versteuern. Leider darf ich jetzt aber nicht 100% abziehen. Da wird man doch tatsächlich doppelt besteuert. Soll ich jetzt meine Unterlagen 40 Jahre aufheben,mir anschließend nen wolf rechnen, um dann 2048 auf die Steuerfreiheit der praktisch Eigenkapitalrückzahlung zu klagen? ( Nicht Schmunzeln.. die Unterlagen heb ich wirklich auf !!) Mal ganz ehrlich.. ein Abzug als vorweggenommene Werbungskosten wär vernünftig, sinnvoll und gerechtfertigt. lg, Jive PS: In den o.a. Urteilen,war die eigentliche Rente steuerfrei... Besteuert wurde der Ertragsanteil..also die Zinsen die aufgelaufen waren. |
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Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - limo - 11.11.2008, 08:14
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - Kiharu - 11.11.2008, 09:07
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - limo - 11.11.2008, 09:13
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - Kiharu - 11.11.2008, 09:25
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - Jive - 11.11.2008 17:14
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - meyer - 11.11.2008, 20:35
RE: Rücknahme Einspruch ESt 2004 RV - Kiharu - 11.11.2008, 20:56
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