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Klagefähige Entscheidung
14.11.2008, 20:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2008 06:31 von Clematis.)
Beitrag: #1
Klagefähige Entscheidung
Abgesplittet von diesem Beitrag: Dem Jive sein Steckenpferd
LG Clematis


Zitat:Im übrigen habe ich bei Ablehnung bereits um eine klagefähige entscheidung gebeten

Toller Satz. Ich werde nie verstehen, warum Steuerberater so einen (tschuldigung) Blödsinn schreiben.

Was ist denn bitteschön eine nicht klagefähige Entscheidung in dieser Sache?

Nimms nicht persönlich, aber mir stehen bei diesem Satz die Nackenhaare zu Berge. Zum einen glaube ich immer, dass viele Berater glauben, wenn sie mit Klage drohen, bekommen die kleinen Finanzbeamten immer gleich Angst. Und zum anderen macht das null Sinn.

1. Wenn es dir um die Ablehnung deines AdV-Antrages geht, würde ich dir durch die Blume zu verstehen geben, dass ein Blick in die AO äußerst hilfreich ist. Gegen eine Ablehnung der AdV kann man nämlich gerade nicht klagen. Kannst ja mal versuchen, dürfte ausser Gerichtskosten nichts bringen.

2. Wenn es Dir um Deinen Einspruch geht, so kann ich Dir nur sagen, dass eine ablehnende Entscheidung im Einspruch IMMER klagefähig ist.

Was also erhoffst Du Dir von diesen Hinweis? Und warum glaubst Du, dass es sich das Finanzamt ohne diesen Hinweis zu einfach machen könnte? Dann würde mich mal brennend interessieren.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Klagefähige Entscheidung - Kiharu - 14.11.2008 20:18
RE: Klagefähige Entscheidung - Jive - 17.11.2008, 09:35
RE: Klagefähige Entscheidung - Opa - 17.11.2008, 11:23

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