Klagefähige Entscheidung
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15.11.2008, 10:31
Beitrag: #2
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
m.E. kann das sogar in die Hose gehen, hier ist jemand eher auf Streit als auf Erledigung aus. Das Begehr richtet sich auf eine Einspruchsentscheidung NICHT dagegen auf Abhilfebescheid, wenn man den Satz genau nimmt. Also fehlt wohl das wirkliche Interesse am tatsächlichen Erfolg. Naja, so gemein wird kein Richter sein, die Klärung eines strittigen Rechtsverhältnisses kann man auch mit Feststellungsklage begehren, die ist aber immer subsidiär zur Anfechtungsklage... keine Ahnung, ob bei fehlerhaften Antrag mehr Gerichtskosten anfallen können?
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