Klagefähige Entscheidung
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15.11.2008, 10:34
Beitrag: #3
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Jive schrieb:Habe 4 Seiten Einspruchsbegründung geschrieben und meine ganze Rechtsauffassung da mit verwurstet. Ob dass das FA kooperativ stimmen wird? Mal im Ernst, eine knackige Begründung ist IMMER besser als langatmige Ausführungen. Im Zweifel werden solche Begründungen punktuell nur ungenau und schwammig bzw. wiederholen Argumente. Oben hast du doch deine Argumentation auch in weniger als 1 A4 Seite gegossen. Warum also hier ein unnötiges Mehr? Wird das der Mandatschaft in Rechnung gestellt? Auch bei Begründungen zu RB und Klagen gilt: Qualität nie Quantität! |
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