Klagefähige Entscheidung
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17.11.2008, 08:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2008 08:31 von Kiharu.)
Beitrag: #11
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RE: Klagefähige Entscheidung
Zitat:Es geht also dann eher um die überaus spannende Frage, ob bestimmte Verwaltungsakte als "Bescheide" fehlerhaft bezeichnet sind. Die AO gibt diese Bezeichnung nicht her. Aber in Niedersachsen scheinen die Uhren anders zu ticken. Die Klagefähigkeit ergibt sich zweifelsfrei aus der Rechtsbehelfsbelehrung. Deshalb ist der Hinweis "klagefähig" so überflüssig wie ein Kropf. Und dabei ist es egal, ob vom Finanzamt oder vom Berater verwendet. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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