Klagefähige Entscheidung
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17.11.2008, 10:53
Beitrag: #13
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RE: Klagefähige Entscheidung
Ich hab das ja mit Interesse bisher gelesen..
Die Sache mit der klagefähigen Entscheidung habe ich auch schon geschrieben, wenn mir nach einem Jahr hin und her und her und hin die Schreiberei zu blöd geworden ist. Das war dann aber als Bitte zu verstehen, jetzt endlich mal die Sache vom Tisch zu bringen-entweder durch Abhilfebescheid oder eben durch eine Einspruchsentscheidung. Wie sollte man das anders formulieren? Gibts Vorschläge? Habe zB einen Fall, der sich jetzt seit 7 (!!!) Jahren hinzieht, die 4 (!!!)Sachbearbeiterin beim FA durchhat, und eigentlich eine klare Sache ist. Da hat sich nur die Erste in was rein geritten, und die anderen 3 wussten nicht, wie da wieder raus zu kommen war. Da kommt dann schon irgendwann die Bitte, doch nun endlich einen Schritt weiter zu gehen, weil das alles nur unnötig Geld und Zeit kostet. Ja, ich weiss, das das FA zunächst alle Fakten sammeln muss, aber meine Schreiben haben dann schon nur noch aus Textteilen aus alten Schreiben bestanden, weil ich alles doppelt und dreifach beantworten sollte. ----------------- LG Clematis |
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