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neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
03.12.2008, 18:29
Beitrag: #9
RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem
Denk Dir nix, Catja, da sassen heute ca 30 Leute in dem Seminar, und alle waren gleich fassungslos.
Was da heut an ungeklärten Fragen aufkam, war irre.


zB: Ehegatten sind gemeinschaftlich Eigentümer eines Wohnhauses, das sie selbst bewohnen. Ehemann stirbt, Kind und Ehefrau erben je zur Hälfte das Haus. Muss jetzt das Kind zur Mutter ziehen? Reicht das überhaupt wenn dann beide drin wohnen? Oder reicht es, wenn das Kind seinen Zweitwohnsitz dort anmeldet?

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LG
Clematis
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RE: neue ErbSt, mein erstes Beratungsproblem - Clematis - 03.12.2008 18:29

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