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Diskussion Erbschaftsteuerreform
05.12.2008, 18:35
Beitrag: #21
RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform
showbee schrieb:Genauso kann man nun Unternehmer bzgl. Unternehmensnachfolge beraten.
Nein, - das kann ich eben genau nicht, weil das Gesetz (nicht nur) eine Lücke hat, die durch rechtsfortbildung zu schließen sein wird. Und wenn das dann endlich mal der Fall ist, dann zeigt sich evtl, dass die Entscheidung falsch war.
Das ist nicht das, was man einem Mandanten erzählt, der teure komplizierte Berechnungen anstellen lässt, was sein Unternehmensübergang nach altem und was nach neuem Recht kosten wird.
Bei der Berechnung nach neuem Recht muss ich eine worst-case Berechnung anstellen, weil das Gesetz lückenhaft ist. Damit wäre es nach altem Recht billiger.
Schließt man im Wege eines BMF-Schreibens aber die Lücke für den Mandanten "günstig", wäre die Übertragung nach neuem Recht billiger.

Und daher rege ich mich auf, weil die Gesetzesmacher zu oberflächlich waren, um den Standart-Fall des Unternehmensübergangs soweit wie nötig zu regeln.

Gruß, die Catja

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RE: Diskussion Erbschaftsteuerreform - Catja - 05.12.2008 18:35

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