10. September um 10 Uhr
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09.12.2008, 13:40
Beitrag: #74
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RE: 10. September um 10 Uhr
Wo finde ich denn die gesetzliche Begründung, dass das alte Recht dann an die Stelle des neuen ( nun ja verfassungswiedrigen) tritt, bzw weiterhin fortgilt?
lg, Jive |
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