Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
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10.12.2008, 19:44
Beitrag: #1
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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
Auch wenn ich im Vergleich zur Pendlerpauschale eher langweilig daher komme, möchte ich zu folgendem Problem mal ein wenig Input haben.
Nach Steufa sind sowohl Lohnsteuernachforderungs/Haftunsbescheide als auch Einkommensteuerbescheide ergangen. Alle wurden angefochten. Die Schwarzlöhne sind gewinnmindernd in den Einkommensteuerbescheiden berücksichtigt. Im Rahmen Einspruchsverfahren Lohnsteuernachforderung/Haftung wurden die Schwarzlöhne gemindert. Nun müssten auch die Betriebsausgaben im Rahmen der ESt entsprechend gemindert werden. Mir schwebt eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO vor. Gegenmeinungen oder andere Vorschläge? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 10.12.2008 19:44
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Clematis - 10.12.2008, 19:52
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 10.12.2008, 20:08
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Clematis - 10.12.2008, 20:16
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 10.12.2008, 20:28
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Catja - 11.12.2008, 11:18
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Clematis - 11.12.2008, 11:46
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 13.12.2008, 19:32
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