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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
10.12.2008, 19:44
Beitrag: #1
Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
Auch wenn ich im Vergleich zur Pendlerpauschale eher langweilig daher komme, möchte ich zu folgendem Problem mal ein wenig Input haben.

Nach Steufa sind sowohl Lohnsteuernachforderungs/Haftunsbescheide als auch Einkommensteuerbescheide ergangen. Alle wurden angefochten. Die Schwarzlöhne sind gewinnmindernd in den Einkommensteuerbescheiden berücksichtigt.

Im Rahmen Einspruchsverfahren Lohnsteuernachforderung/Haftung wurden die Schwarzlöhne gemindert. Nun müssten auch die Betriebsausgaben im Rahmen der ESt entsprechend gemindert werden. Mir schwebt eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO vor. Gegenmeinungen oder andere Vorschläge?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 10.12.2008 19:44

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