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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
10.12.2008, 20:08
Beitrag: #3
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
Erledigt sind sie nicht. Leider ergibt sich ja eine bei der EST eine Änderung zu Ungunsten und damit wäre ich in einer Verböserung drin. Da ich mir die damit verbundenen Schwierigkeiten ersparen möchte, wollte ich den Weg über § 174 Abs. 4 gehen.

Andere Überlegung wäre § 173 und Neue Tatsache. Die Schätzung des Fahnders war, sagen wir mal, eher grobschlächtig. Im Einspruchsverfahren hat der Ef jede Menge über seine personellen Besetzungen zu den Öffnungszeiten geschrieben. Denen bin ich in der Lohnsteuer zum Teil gefolgt. Müsste doch auch unter Neue Tatsache passen?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 10.12.2008 20:08

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