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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
10.12.2008, 20:28
Beitrag: #5
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
Ich zitier mal aus einer Fachzeitschrift "Werden jedoch bisher nicht bekannte Umstände festgestellt, die sich auf die ursprünglichen Schätzungsgrundlagen beziehen, so sind neue Tatsachen gegeben ( BFH v. 20. 9. 62 , BStBl 1963 III S. 60; v. 31. 3. 81, BStBl 1981 II S. 507; v. 24. 10. 85, BStBl 1986 II S. 233; v. 30. 10. 86, BStBl1 987 II S. 161)" Tatsache wäre in meinem Fall der Fakt, dass nicht eine durchschnitlliche Besetzung von 6 sondern nur von 4 Leuten gegeben ist, bedingt durch unterschiedliche personelle Besetzung zu den Öffnungszeiten (dies ist dieTatsache) und nachträglich bekannt geworden auch, da der Ef erst im Rb-Verfahren differenzierte Begründungen abgegeben hat.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 10.12.2008 20:28

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