10. September um 10 Uhr
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11.12.2008, 09:38
Beitrag: #115
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RE: 10. September um 10 Uhr
So .. ich habe noch einmal etwas genauer recherchiert:
Nach § 31 Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG) erlangt diese Entscheidung des BVerfG m.E. nach § 13 Nr. 11 BVerfGG ( Antrag eines Gerichtes gem. Art. 100 Abs 1 GG) Gesetzkraft. Darüber hinaus bedarf es nach Auskunft des Leiters des Referates Bürgerangelegenheiten des BMF keines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens, da den Steuerpflichtigen durch Anwendung der vom BVerfG vorgegebenen Übergangsregelung keinerlei Nachteile entstehen. Dieses habe ich allerdings nicht so ganz verstanden, da der Urteilestext wie ich finde die Pflicht des Gesetzgebers beinhaltet, das Gesetz rückwirkend anzupassen... aber wir werden sehen :-) lg, Jive |
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