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Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
13.12.2008, 19:32
Beitrag: #8
RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ?
Danke Euch Mädels für Eure Meinungen. Habe diese wie folgt umgesetzt:

Hinsichtlich der Lohnsteuergeschichte werde ich die Änderung über § 173 AO durchziehen. Der Grund liegt einfach darin, dass sich andere Punkte ergeben haben, welche zum Teil (50 %) eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ausgeschlossen hätten.

Aber, da ich ein ganz ähnlichen Problem bei UST/EST habe, dort waren nach Einspruch die 7%er Umsätze zu erhöhen und die 16%er Umsätze zu verringern, was bei der Einkommensteuer auch zu einer Änderung zu Ungunsten führt, wird diese Änderung über § 174 Abs. 4 AO abgewickelt. Hier würde § 173 AO nicht greifen, da die Sachen vor Erlass der Bescheide als bekannt gelten dürften.

Insofern danke ich Euch beiden. Ihr habt mir wieder mal bei meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ? - Kiharu - 13.12.2008 19:32

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