Fristenkontrollbuch?
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06.01.2009, 19:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2009 19:55 von frankts.)
Beitrag: #3
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RE: Fristenkontrollbuch?
Ich behaupte jetzt ganz frech - gott-sei-dank ein Ding für das es noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Wenn jemand seine Fristen schön im Terminkalender einträgt, was möchte da die Verwaltung sagen? Wenn mich Euer Ansinnen treffen würde, wäre ich ganz oben auf den Barrikaden.
Die Rechtsprechung sieht das ja auch nicht so eng: BFH vom 31.5.2005, AZ I R 103/04 in der begründung "Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 7. August 1970 VI R 24/67, BFHE 100, 71, BStBl II 1970, 814) ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung die unerlässliche Voraussetzung einer ordnungsmäßigen Büroorga¬nisation zur Wahrung von Ausschlussfristen." Aber vielleicht bin ich zu vorschnell, da der konkrete Sachverhalt hier fehlt. Grüße Frankts |
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