Fristenkontrollbuch?
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07.01.2009, 10:04
Beitrag: #12
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RE: Fristenkontrollbuch?
Der Fax-Sendevermerk steht hier ja auch gar nicht zu Diskussion.
Deine Frage zielte doch eher auf den Verfügungsteil in Schreiben ab. Frei nach dem Motto 1. zur Post am 2. WV am 3. zdA Dieser Mist ist nicht das Papier wert auf dem es steht, da der Bearbeiter in der Regel nicht den Postversand überwachen kann. Insofern haben diese Vermerke keinen Beweiswert Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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