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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
08.01.2009, 17:57
Beitrag: #2
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Lohnersatzleistungen u.ä. sind nie in einem DBA aufgeführt.
Ein DBA regelt ja "nur", welcher Staat das Besteuerungsrecht bei welchen Einkünften hat.

Sie sind aber trotzdem in der Steuererklärung zu berücksichtigen, soweit ich es in Erinnerung habe, wäre ja sonst auch nicht gerecht.
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 08.01.2009 17:57

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