DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
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08.07.2007, 22:33
Beitrag: #11
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hans-Christian schrieb:Ich verstehe das so: Das steht zwar immer noch so in den Lohnsteuerhinweisen aus 2005, das steht aber im Widerspruch zu dem aktuellen Gesetzestext. Danach ist auf jeden Fall ein geldwerter Vorteil für die Familienheimfahrten - und zwar unabhängig davon, ob nun eine oder mehr in der Woche - in Ansatz zu bringen. Die Ausgangsfrage in diesem Thread würde ich dahingehend beantworten, dass die Ehefrau, wenn sie die Besuchsfahrt zu ihrem Mann mit einem eigenen Fahrzeug bzw. mit dem eigenen Fahrzeug des Ehemannes macht, die Fahrtkosten ganz normal absetzen kann, wenn es sich um die normalerweise anzuerkennende einmalige Fahrt handelt. Ob dem Urteil des Hess. FG so einfach gefolgt werden kann, insbes. ob sich das mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbaren läßt, der doch offensichtlich die Familienheimfahrten konkret erfaßt haben will (was im Übrigen auch dem BMF entspricht, denn warum sonst müssen für mehrere Familienheimfahrten mehrere "geldwerte Vorteile" in Ansatz gebracht werden, wenn das alles ohnehin pauschal gemeint sein soll?), weiss ich ja so nicht. Und das würde ich durchaus bis zum BFH durchfechten: Wenn der Ehemann statt mit dem Firmenwagen sein eigenes Fahrzeug für die Familienheimfahrten benutzen würde, ist keine Rechtfertigung dafür da, hier einen geldwerten Vorteil zu erfassen. Der Werbungskostenabzug ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 9 II 9 zuzulassen. Wenn die Ehefrau statt der Familienheimfahrt eine Besuchsfahrt mit dem eigenen Wagen macht, gilt das gleiche. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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