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Verjährung / Ablaufhemmung
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26.01.2009, 15:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.01.2009 15:06 von lieschenmueller.)
Beitrag: #1
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Verjährung / Ablaufhemmung
Ich bin Steuerberaterin... d.h. hab ich es nicht so mit der AO
![]() Folgende Situation: ESt 2002 wurde 2003 abgegeben. Bescheid in 2003. Ebenfalls Bescheid über GewSt-Meßbetrag (lt. Auskunft FA, mir liegt kein Bescheid über GewSt-Meßbetrag vor!). Einspruch gegen ESt wg. Einkünften aus Gewerbe. Änderung auf Grund Einspruch (Sonderausgaben waren falsch). Neuer ESt-Bescheid 10/2004, lt. FA auch geänderte Bescheid über GewSt-Meßbetrag. Dann BP in 2006, erneut geänderter ESt-Bescheid in 7/06 -> Einspruch hiergegen, größeres Problem, konnte erst 2008 gelöst werden. Neuer ESt-Bescheid 4/2008 (von diesem Datum lt. FA ebenfalls geänderter Bescheid über GewSt-Meßbescheid,liegt uns aber wieder nicht vor). Am 23.12.2008 hat die Stadt zum ersten mal einen Gewerbesteuerbescheid für 2002 erstellt. Bezugnehmend auf den Bescheid über den GewSt-Meßbetrag 10/2004. Meine Frage jetzt: Macht es Sinn gegen den GewSt-Bescheid vorzugehen? Verjährungsfrist für den GewSt-Bescheid: 4 Jahre gem. § 169 AO Beginn der Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde (§170 AO), also mit Ablauf 2003. Hemmung gem. § 171(10) AO: Verjährung frühestens zwei Jahre nach Festsetzung des Grundlagenbescheides (also des GewSt-Meßbetrages). Verjährung m.E. mit Ablauf 31.12.2007. Anschließend ist aber der Meßbescheid nochmals geändert worden... hebelt das die Verjährung aus? Beginnt da eine neue Frist zu laufen? Kann mir einer der AO-Cracks (vermutlich einer der Finanzamtler) da bitte auf die Sprünge helfen und ggf. mit Fundstellen unterstützen? Danke, danke, danke!! |
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Verjährung / Ablaufhemmung - lieschenmueller - 26.01.2009 15:05
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009, 19:23
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Petz - 26.01.2009, 20:44
RE: Verjährung / Ablaufhemmung - showbee - 27.01.2009, 09:35
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